Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz!
(1.11.07) Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Für Altbestände besteht Bestandsschutz verbunden mit einem Nachzuchtverbot.
Unter diese Regelung fallen unter Anderem diverse Spinnentiere (Skorpione und Spinnen), Phyllobates terribilis (Schrecklicher Baumsteiger), alle Krokodile und Krustenechsen, einige Riesenschlangengattungen sowie fast alle Giftschlangen und die Trugnattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis. Bei den Schildkröten gilt das Verbot für Schnapp- und Geierschildkröten.
Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU Landtagsfraktion kam es am 29.8.2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger Einrichtungen und der Gesetzesverabschiedung am 19.9.2007. Offizielle Texte: Artenliste und Merkblatt
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, DGHT e.V., als weltweit größte Vereinigung von Terrarianern und Wissenschaftlern hat ihre Unterstützung angeboten, erwünscht war und ist sie offensichtlich nicht! Stattdessen wurde Organisationen wie z.B. "Pro Wildlife" Gehör geschenkt.
Eines muss hierbei klar sein: Organisationen wie "Pro Wildlife" benutzen die Diskussion um das Halten gefährlicher Tiere nur als einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" (also auch Kornnattern, Königspythons, Bartagamen, etc.) in deutschen Haushalten verbieten zu lassen. Das ist erklärtes Ziel!
Das bedeutet: dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab!
Wir lassen uns dies nicht länger bieten, und werden uns wehren!
Gemeinsam mit unseren Arbeitsgemeinschaften Krokodile, Schlangen, Anuren und Schildkröten, dem Serumdepot Berlin e.V. und der Online-Community Schlangengrube.de sowie den Veranstaltern der Terraristika organisieren wir die erforderlichen Mittel um wirkungsvoll vorgehen zu können.
Wir bereiten den Klageweg vor!
Die ersten rechtlichen Schritte wurden durch einen anonymen Spender finanziert.
Wir können die erforderlichen Mittel für die Rechtsberatung und Durchführung aber nicht aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Daher bitten wir alle Mitglieder der DGHT, alle Betroffenen und selbstverständlich auch alle anderen Interessierten um eine Spende, um diesen Rechtsstreit zu finanzieren.
Wenn jeder Halter nur einige Euro spendet, die treuhänderisch auf unserem Konto verwaltet werden, können wir die erforderlichen Rechtsmittel finanzieren.
Spenden Sie noch heute auf das Konto der DGHT bei der
DGHT e.V. AG Krokodile AG Schlangen AG Anuren AG Schildkröten Schlangengrube.de Serumdepot Berlin e.V. Terraristika
Folgende Planungen befinden sich aktuell in der Umsetzung: - Vorbereitung einer Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags - Auswahl fachlich erfahrener Rechtsanwälte - Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis der verfassungswidrigen Inhalte der Gesetzesänderung - Initiierung eines Verwaltungsaktes eines zuständigen Regierungspräsidiums - Individualklage durch einen Betroffenen über einen beauftragten Rechtsanwalt
Zu Ihrer Information: die DGHT strebt zur Rechtssicherheit in der Zukunft eine bundesweite einheitliche Regelung zur Haltung von Reptilien und Amphibien an. Hierfür werden alle eventuell anfallenden Überschüsse der Spendenaktion aufgewandt. Ihr Geld "versickert" also nicht in "undurchsichtigen" Vereinsstrukturen, sondern dient auch in der Zukunft Ihren Interessen.
Information vom 31.10.2007: Aktuell haben wir eine Spendensumme von €5.234,-- zu verzeichnen. Allen Spendern sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Wir benötigen weitere Gelder zur Finanzierung. Bitte unterstützen Sie uns, wenn Sie es noch nicht getan haben! Vielen Dank!